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Allgemeine Geschäftsbedingungen :-.

Der Kunde bucht über das
Touristikbüro Ahlen als Vermittler die ausgeschriebenen
Reiseleistungen. Mit der Anmeldung bei dem Touristikbüro Kuhn
erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.
Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen Anmeldung
bietet der Kunde dem Touristikbüro den Vertragsabschluss an. Mit
der schriftlichen Bestätigung über die Reservierung der im Angebot
beschriebenen Leistung durch das Touristikbüro kommt der Vertrag
zustande. Das Touristikbüro tritt hierbei als Vermittler für die
einzelnen Leistungsträger auf, deren Leistungen in eigener
Verantwortung erbracht werden.
2. Zahlung
Mit Erhalt der Reisebestätigung
(Vertragsabschluss) ist innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung in
Höhe von 10 % des Reisepreises pro Person zu leisten. Die
Restzahlung (90 % des Reisepreises pro Person) ist spätestens 14
Tage vor Reisebeginn durch Überweisung auf das Konto des
Touristikbüros, wie sie die Reisebestätigung nennt, zu zahlen.
Kurzfristige Reservierungen verpflichten zur sofortigen Zahlung des
vollständigen Reisepreises. Das Touristikbüro führt das Inkasso
namens und im Auftrag der jeweiligen Leistungsträger durch.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen
richten sich nach der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters
(Angebot/Katalog/Prospekt) sowie den Reiseunterlagen (Bestätigung).
Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen
schriftlich fixiert und vom Kunden unterschrieben werden. Sie sind
in Reiseanmeldung und -bestätigung aufzunehmen. Der Vermittler
informiert den Reisenden über erhebliche Umstände, die die
vermittelte Leistung oder den Reiseveranstalter betreffen, soweit
dem Vermittler dies zumutbar und möglich ist. Nachrichten des
Reiseveranstalters oder seiner Leistungsträger leitet der
Vermittler unverzüglich an den Reisenden auf dem schnellstmöglichen
Weg weiter, der dem Reisevermittler zu Verfügung steht.
4. Rücktritt
Vor Antritt der Reise kann der
Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermittler. Im Falle eines
Rücktritts werden, als Ausgleich für entstandene Tätigkeiten und
Auslagen, Rücktrittsgebühren erhoben, die sich wie folgt berechnen:
- bis 30 Tage vor
Reiseantritt: 10 % des Reisepreises,
- ab 29. bis 10. Tag vor
Reiseantritt: 30 % des Reisepreises,
- ab 09. bis 04. Tag vor
Reiseantritt: 60 % des Reisepreises,
- ab 03. bis 00. Tag vor
Reiseantritt: 0 % des Reisepreises.
Das Touristikbüro erhebt die
Rücktrittspauschalen namens und im Auftrag der jeweiligen
Leistungsträger. Bis zum Reisebeginn hat der Reisende das Recht, zu
verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Für den Reisepreis und die durch den
Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der
ursprünglich Reisende und der Ersatzreisende als Gesamtschuldner.
5. Änderungen
Abänderungen und Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind
nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden,
nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter und/oder
Vermittler veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt
der Reise beeinträchtigen. Insbesondere ist der Vermittler
berechtigt, die Streckenführung von Fahrten, Unterkünften, Transportmitteln
und zeitlichen Ablauf zu ändern, soweit ein wichtiger Grund dies
rechtfertigt.
Bei der erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung von mehr als 5
% kann der Reisende abweichend von Ziffer 4 gebührenfrei vom
Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen,
mindestens gleichwertigen Reise verlangen, falls der jeweilige
Veranstalter in der Lage ist eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reisenden anzubieten. Diese Rechte sind unverzüglich nach der
Erklärung über die geänderten Umstände schriftlich geltend zu
machen.
Verlangt der Kunde nach
Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der
Vermittler ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 Euro verlangen, wenn
die Änderung bis 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Bei späteren
Umbuchungen wird der pauschalierte Betrag, der auch bei Rücktritten
(siehe Ziffer 4) gilt, in Ansatz gebracht.
6.
Gewährleistung/Haftung
Der Reisevermittler schuldet die
ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben sowie die
gewissenhafte Beratung, Information des Reisenden und
ordnungsgemäße Auswahl der vermittelten Leistungen. werden
Vermittlungsfehler nachgewiesen, so kann der Reisende den
Reisepreis herabsetzen oder den Vermittlungsbetrag rückgängig
machen, sofern er dem Vermittler zuvor eine angemessene Frist für
die Erledigung der Geschäftsordnung bzw. die Beseitigung von
Vermittlungsfehlern gesetzt hat.
Die Fristsetzung entfällt, wenn
der Vermittler die weitere Tätigkeit ablehnt, die Beseitigung der
Vermittlungsfehler nicht möglich ist oder der Reisende an die
Geltendmachung seiner Rechte ein besonderes Interesse hat. Die
Haftung des Reisevermittlers für Schäden des Reisenden ist auf den
3fachen Wert/Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Das
Touristikbüro haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen des
Veranstalters sowie der einzelnen Leistungsträger.
Ausgestellte
Gutscheine behalten ab Ausstellungsdatum ein
Jahr Ihre Gültigkeit. Danach verfällt der gesamte Anspruch. Eine
Auszahlung des Reisepreises ist nicht möglich.
7. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Vermittler
am Sitz des Touristikbüros verklagen.
8. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des
Vermittlungsvertrages im übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst
nahe kommt.
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